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Neue Hinweise der BStBK zu vereinbaren Tätigkeiten
[i]BStBK, PM 2/2020Die Bundessteuerberaterkammer hat Hinweise zu den vereinbaren Tätigkeiten veröffentlicht. Mit den „Hinweisen für die Tätigkeit des Steuerberaters als Prüfer von Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz“ erhalten Steuerberater Hilfestellungen für einen Einstieg in dieses noch recht neue Aufgabenfeld. Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zur Abgabe und Hinterlegung von Vollständigkeitserklärungen verpflichtet. Diese werden von Steuerberatern geprüft.
[i]Hinweisreihe zu vereinbaren TätigkeitenIn diesem Zusammenhang weist die BStBK auf ihre bereits vorliegende Reihe von nunmehr 27 Hinweisen für vereinbare Tätigkeiten hin. In den vergangenen Jahren seien die Ansprüche und Bedürfnisse der Mandanten im Bereich der sog. vereinbaren Tätigkeiten gewachsen. Um diesem Beratungsbedarf gerecht zu werden, gewönnen die vereinbaren Tätigkeiten stärker an Bedeutung im Kanzleiportfolio eines Steuerberaters, was für die BStBK Anlass sei, die Hinweisreihe weiter auszubauen, heißt es in der Pressemitteilung. 2019 sind die Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters im Bereich vereinbare Tätigkeiten als Wohnimmobilienverwalter und für die Tätigkeit als Vormund...