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Verarbeitung personenbezogener Daten
[i]Lohn- und Gehaltsbuchführung für StB keine AuftragsverarbeitungEbenfalls am ist der durch das Jahressteuergesetz 2019 geänderte § 11 Abs. 2 StBerG in Kraft getreten, der nunmehr ausdrücklich klarstellt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Steuerberater bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben stets weisungsfrei erfolgt. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Lesen Sie dazu den Beitrag von Alexander Hamminger in dieser Ausgabe NWB 5/2020 S. 344.