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Die gesetzliche Krankenversicherung - Stand: 1. 5. 1993
S. 1844
Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die weitverzweigte und umfangreiche Rechtsmaterie der KV vermitteln. Da die gesetzliche KV in erster Linie eine Versicherung der Arbeitnehmer ist, werden hauptsächlich die Regelungen für diesen Personenkreis dargestellt. Besonderer Wert wird dabei auf die Tatbestände gerichtet, mit denen die Betriebe zu tun haben. S. 1845
Das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) hat mit Wirkung ab wesentliche Bereiche der gesetzlichen KV verändert. Insbesondere sind verschiedene Leistungskürzungen vorgenommen worden. Viele Regelungen, wie etwa im Zusammenhang mit weiteren Kassenwahlrechten der Versicherten, treten erst zu späteren Zeitpunkten in Kraft. Ziel der Strukturreform war in erster Linie eine Stabilisierung bzw. Senkung der Beitragssätze der Krankenkassen. Ob dies allerdings gelungen ist, wird die Zukunft zu zeigen haben.
Im wesentlichen gelten für die KV in den neuen Bundesländern die gleichen Rechtsvorschriften wie im alten Bundesgebiet. Soweit Ausnahmen bestehen, wird nachfolgend hierauf eingegangen.
I. Gliederung, Versicherungsträger, Selbstverwaltung, Aufsicht
Zu unterscheiden sind die im SGB V und in der RVO geregelt...