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Geleistete Anzahlungen bei (unechter) Auftragsforschung zur Herstellung eines immateriellen Wirtschaftsguts
Werden immaterielle [i]Hessisches FG, Urteil v. 26.2.2019 - 4 K 2033/17 NWB LAAAH-29317Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens durch den Steuerpflichtigen selbst oder im Rahmen einer (unechten) Auftragsforschung hergestellt, unterliegen die damit zusammenhängenden Aufwendungen steuerbilanziell dem Ansatzverbot nach § 5 Abs. 2 EStG. Handelsbilanziell ist eine Aktivierung möglich. Sofern Anzahlungen geleistet werden, die ggf. zurückzuzahlen sind, ist dies nach Ansicht des FG Hessen abweichend gegenüber der Behandlung des Wirtschaftsguts zu würdigen: Demnach handelt es sich bei der Anzahlung um einen darlehensähnlichen Rückforderungsanspruch im Falle der Nichterfüllung, der in der Bilanz eigenständig zu aktivieren ist.
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Dem Hessischen FG lag der Sachverhalt einer GmbH vor (Klägerin und Auftraggeber), die im Rahmen der (unechten) Auftragsforschung ein anderes Unternehmen (Auftragnehmer) mit der Entwicklung einer Maschinenserie beauftragt hat. Der Auftrag umfasste ein Entgelt von 500.000 € (zzgl. Umsatzsteuer), das am zur Zahlung fällig war. Die vertragliche Leistung des Auftragnehmers war im Zeitraum vom bis zum zu erbringen. Der Vertrag beinhaltet ein...