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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 1110/19

Gesetze: SGB 5 § 33; SGB 5 § 135

Leitsatz

Leitsatz:

Das Gerät gammaCore ®, mit dessen Hilfe ein elektrisches Signal erzeugt und nicht-invasiv über die Haut appliziert wird und das nach den Herstellerinformationen zur vorbeugenden und/oder akuten Behandlung der primären Kopfschmerzen, Migräne, Clusterkopfschmerz und Hemicrania continua sowie des Kopfschmerzes bei Übergebrauch von Schmerz- und Migränemitteln dient, ist ein Hilfsmittel zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung (§ 33 Abs 1 Satz 1 Variante 1 SGB V). Aufgrund einer fehlenden positiven Empfehlung des GBA haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Versorgung mit diesem Hilfsmittel (§ 135 Abs 1 Satz 1 SGB V).

Fundstelle(n):
DAAAH-40923

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