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BFH 15.10.2019 V R 29/19 (V R 44/16), BBK 3/2020 S. 115

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus Rechnung über „Trockenbauarbeiten“

Der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung über „Trockenbauarbeiten“ ist möglich, wenn in der Rechnung zusätzlich auch noch das konkrete Bauvorhaben mit Adresse genannt wird. Dann kann das Finanzamt nämlich überprüfen, ob die in Rechnung gestellten Trockenbauarbeiten tatsächlich erbracht worden sind.

Außerdem [i]Rechnungsdatum kann genügenkann es unschädlich sein, wenn in der Rechnung das konkrete Leistungsdatum nicht genannt wird, sondern die Rechnung nur ein Rechnungsdatum aufweist. Das Rechnungsdatum genügt, wenn der sich hieraus ergebende Monat nach den Gepflogenheiten in der Branche auch der Monat der Leistungserbringung ist.

Im Baubereich ist dies der Fall: Hier wird nämlich die Rechnung i. d. R. unmittelbar nach der Abnahme und damit nach dem Abschluss der Leistung geschrieben. Der Monat der Abnahme und der M...