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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 12 | Umsatzsteuer: Steuerfreie Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt

Entgegen der Auffassung des FG München ist aktuell der BFH im Revisionsverfahren zum Ergebnis gelangt, dass die entgeltliche Übertragung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt von der Umsatzsteuer befreit ist. Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des An- und Verkaufs von gebrauchten Lebensversicherungen. Diesem wäre bei der vom FG in erster Instanz vertretenen Umsatzbesteuerung die Geschäftsgrundlage entzogen worden.

Damit kommen wir zur Umsatzsteuer. Der Bundesfinanzhof hat jüngst entschieden: Die entgeltliche Übertragung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist von der Umsatzsteuer befreit. Das Urteil des V. Senats des BFH ist sehr zu begrüßen. Es hat erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des An- und Verkaufs von gebrauchten Lebensversicherungen. Diesem wäre die Geschäftsgrundlage entzogen worden bei der vom Finanzamt und vom FG München in erster Instanz vertretenen Steuerpflicht.

Eine Aktiengesellschaft erwarb von Privatpersonen Kapitallebensversicherungen. Der Kaufpreis lag über dem Rückkaufswert, aber unter den eingezahlten Versicherungsprämien. Anschließend änderte die AG die Versich...