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Erneute Erstattung von Arbeitslosengeld für ältere Arbeitslose
I. Problemstellung
Die rentenversicherungsrechtliche Regelung, nach der ältere Arbeitnehmer (AN) vorgezogene Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beanspruchen können, gilt weiterhin. Danach setzt ein solcher Leistungsanspruch unverändert voraus, daß der Versicherte das 60. Lebensjahr vollendet, Beitragszeiten von 15 Jahren zurückgelegt und grundsätzlich in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge geleistet hat sowie in den letzten eineinhalb Jahren mindestens ein Jahr arbeitslos gewesen ist. Damit ist weiterhin die Grundlage für eine in der Wirtschaft verbreitete Übung gegeben, die schlagwortartig ursprünglich als 59er-Regelung bezeichnet wurde. Danach setzten Arbeitgeber (ArbG) regelmäßig über 59 Jahre alte AN mit dem Ziele frei, ihnen nach mindestens einjährigem Bezug von Arbeitslosengeld - und ggf. ergänzenden Leistungen des ArbG - einen Anspruch auf vorgezogene Altersrente zu eröffnen. Dadurch, daß der Gesetzgeber vom an die Gewährung des Arbeitslosengeldes an über 58 Jahre alte Arbeitslose nicht mehr von deren Arbeitsbereitschaft abhängig gemacht und vom an die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld f...