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FG Münster Urteil v. - 3 K 3549/17 Erb EFG 2020 S. 391 Nr. 5

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3

Erbschaftsteuer

Erbfallkostenpauschale beim Nacherben

Leitsatz

Die Erbfallkostenpauschale i.H.v. 10.300 € ist auch einem Nacherben zu gewähren, der zwar nicht die Kosten der Beerdigung des Erblassers, aber andere mit der Abwicklung des Erbfalls entstandene Aufwendungen, z.B. für die Erteilung eines Erbscheins, getragen hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 8 Nr. 18
DStRE 2020 S. 670 Nr. 11
EFG 2020 S. 391 Nr. 5
ErbStB 2020 S. 68 Nr. 3
KÖSDI 2020 S. 21601 Nr. 2
NWB-EV 2020 S. 62 Nr. 2
TAAAH-40786

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