1) Im Allgemeinen besteht eine widerlegbare Vermutung, dass ein nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte seinen Wohnsitz dort
hat, wo sich seine Familie befindet. Bei entsprechenden tatsächlichen Umständen sind hiervon im Einzelfall jedoch Ausnahmen
möglich.
2) Ein inländischer (Familien-)Wohnsitz des im Ausland arbeitenden und dort wohnenden Ehegatten besteht nicht fort, wenn der
andere Ehegatte mit dem gemeinsamen Kind vor oder während des Auslandsaufenthalts in eine kleinere inländische Wohnung umzieht,
in die der im Ausland arbeitende Ehegatte im Fall seiner Rückkehr mit seiner Familie nicht dauerhaft leben würde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2020 S. 82 Nr. 3 DStR 2020 S. 6 Nr. 13 DStRE 2020 S. 518 Nr. 9 EFG 2020 S. 240 Nr. 4 IWB-Kurznachricht Nr. 6/2020 S. 210 StB 2020 S. 150 Nr. 5 PAAAH-40783
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