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BFH 19.06.2019 I R 32/17, IWB 2/2020 S. 42

BFH | Einkünftekorrektur bei unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften

(1) Die fehlende Darlehensbesicherung gehört grds. zu den nicht fremdüblichen „Bedingungen“ i. S. des § 1 Abs. 1 AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MA (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA USA und Art. 5 DBA Frankreich). Für eine am Bilanzgewinn orientierte Darlehensverzinsung gilt nichts anderes . (2) Die Ausreichung unbesicherter Darlehen durch fremde Dritte an die Konzernobergesellschaft ist nicht geeignet, die Würdigung des einer (Tochter-)Gesellschaft eingeräumten Darlehens am Maßstab einer fremdüblichen Kreditgewährung zu ersetzen. (3) Art. 9 Abs. 1 OECD-MA beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf. (4) Einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG steht bei Tochtergesellschaften aus Drittstaaten das Unionsr...