Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Industriekaufleute
4. Aufl. 2020
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4. Kaufmannsrecht
Kaufleute haben gemäß HGB besondere Rechte und Pflichten. Das HGB unterscheidet verschiedene Kaufmannseigenschaften, legt die Grundsätze der Firmierung fest, enthält Regelungen zum Handelsregister und ermöglicht die Erteilung von Prokura und anderen betrieblichen Handlungsvollmachten.
Welche Aussage zur Kaufmannseigenschaft gemäß HGB ist richtig?
Alle Gewerbebetriebe sind Kaufleute.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können unter keinen Umständen Kaufmannseigenschaft erlangen.
Bei Istkaufleuten hat die Handelsregistereintragung im Hinblick auf die Kaufmannseigenschaft konstitutive Wirkung.
Für Kaufleute gelten vorrangig die Sondervorschriften des BGB. Sagt das BGB zu einem Sachverhalt nichts aus, gilt in diesem Punkt das HGB.
Alle Kaufleute sind gemäß HGB zur Buchführung verpflichtet.
Kaufmann im Sinne des HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB).
Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB).
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Kaufmannsart | Erläuterung |
Istkaufmann | Istkaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, das nach Art und Umfang einen kaufmännisch geführten ... |