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Handwerk: Wiedereinführung der Meisterpflicht
Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Meisterpflicht für zwölf Gewerke wieder einzuführen. Die Pflicht soll u. a. für Estrich- und Parkettleger, Raumausstatter und Fliesenleger gelten. Für bestehende Betriebe gilt Bestandsschutz; eine Meisterpflicht ist hier nicht vorgesehen. Mehr dazu lesen Sie unter http://go.nwb.de/ypf8o.