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GoBD: Geänderte Neufassung endlich veröffentlicht
Nach dem Rückzug der Neufassung sind die geänderten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) jetzt überarbeitet und veröffentlicht worden.
Substanzielle Änderungen gegenüber der zurückgezogenen Version hat es nicht gegeben. Eine wichtige Neuerung der aktualisierten GoBD ist, dass Smartphones für die mobile Erfassung (z. B. Fotografieren, Ablichten) und Sicherung von Papierbelegen umsatzsteuerlich anerkannt werden. Voraussetzung ist u. a., dass die Unveränderbarkeit des Dokuments vom Zeitpunkt der Ablichtung bis zur Ablage im Archivspeicher des Unternehmens sichergestellt wird.