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Überblick zur Steuergesetzgebung im Jahr 2019 – Teil 1: EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 298Neben rein redaktionellen oder rein technischen Änderungen hat es im Jahr 2019 über 50 inhaltliche Änderungen im EStG gegeben. Von besonderer Bedeutung dürften insbesondere verschiedene Rechtsänderungen sein, mit denen der Gesetzgeber auf Entscheidungen des BFH reagiert hat:
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Tonnagebesteuerung (§ 5a EStG): Beim [i]Ansatz der ursprünglichen Anschaffungs- oder HerstellungskostenRückwechsel von der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage zur normalen Gewinnermittlung nach §§ 4 und 5 EStG sind für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens den weiteren AfA unverändert die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen.
Fondsetablierungskosten (§ 6e EStG), die [i]Kein sofortiger Abzugvom Anleger im Rahmen des Erwerbs eines Fondsanteils zu zahlen sind, gehören zu den Anschaffungskosten der vom Fonds erworbenen Wirtschaftsgüter. Dazu zählen alle an den Projektanbieter oder an Dritte geleisteten Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Abwicklung des Projekts in der Investitionsphase stehen.
Definition der Geldleistung (§ 8 Abs. 1 EStG): [i]Definition der Einnahmen in GeldZweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, gelten grundsätzlich als Geldleistungen und nicht als Sach...