Bayerisches Landesamt für Steuern
- S
7244.2.1-11/34
St33
Steuersatz des Subunternehmers im genehmigten Linienverkehr mit Bussen; Aufhebung der Verfügung
Bezug:
Bezug:
Im Hinblick auf das „Steuersatz eines Subunternehmens im genehmigten Linienverkehr mit Bussen“ wird die mit Ausnahme der Tz. 3 aufgehoben.
gez.
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Bayerisches Landesamt für Steuern
v. - S
7244.2.1-11/34
St33
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
WAAAH-40571