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BPatG Urteil v. - 5 Ni 42/16 (EP) verb. m., 5 Ni 7/17 (EP)

Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk, Art 123 Abs 2 EuPatÜbk

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Zuordnung des Sounding Reference Signals (SRS)" – zur Patentfähigkeit

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents EP 2 178 232 (Streitpatent), das am 7. August 2008 angemeldet wurde und die Priorität der japanischen Anmeldung JP 2007207187 vom 8. August 2007 in Anspruch nimmt. Das Streitpatent trägt die Bezeichnung: „SRS (sounding reference signal) mapping“ („Zuordnung des SRS (Sounding Reference Signal“) und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen DE 60 2008 019 323.3 geführt. Es umfasst 13 Patenansprüche, wobei auf den Vorrichtungsanspruch 1 die Ansprüche 2 bis 12 rückbezogen sind.

Fundstelle(n):
LAAAH-40501

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