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Präventive Berufsaufsicht, Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht 2020 der WPK
Die WPK wird die Schwerpunkte bei der Abschlussdurchsicht im Jahr 2020 wie folgt setzen:
Bestätigungsvermerk (Grundsätze zur Formulierung, Modifizierung eines Prüfungsurteils, Hinweise zur Hervorhebung eines Sachverhalts, Hinweis auf bestandsgefährdende Risiken),
Gewinn- und Verlustrechnung (Gliederung nach BilRUG, Ausweis von davon-Vermerken insbesondere zu Abzinsungs- und Fremdwährungsumrechnungseffekten),
Verbindlichkeitenspiegel (Angaben zu Restlaufzeiten und Besicherungen),
Angaben zu Sicherungsgeschäften (§§ 285 Nr. 19, 20 und 23, 314 Abs. 1 Nr. 11, 12 und 15 HGB),
Angaben zu Altersversorgungsverpflichtungen (§§ 285 Nr. 24 und 25, 314 Abs. 1 Nr. 16 und 17, 253 Abs. 6 Satz 2 i. V. mit 298 Abs. 1 HGB),
Prognoseberichterstattung im Lagebericht oder im Konzernlagebericht (Bezug auf die bedeutsamsten Leistungsindikatoren, Prognosegenauigkeit, Prognose-/I...