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Berichterstattung bei Verstoß gegen gesellschaftsvertragliche Offenlegungspflichten
I. Sachverhalt
Eine Komplementär-GmbH mit kommunalen Anteilseignern, die die Kriterien einer Kleinstkapitalgesellschaft erfüllt (§ 267a HGB), muss aufgrund der Regelungen im Gesellschaftsvertrag den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufstellen, prüfen lassen und offenlegen. Im Rahmen der Erstprüfung fällt dem Abschlussprüfer auf, dass der Vorjahresabschluss lediglich hinterlegt wurde.
II. Fragestellung
Bestehen Berichterstattungspflichten für den Abschlussprüfer?