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BPatG Beschluss v. - 27 W (pat) 18/15

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 9 Abs 1 Nr 3 MarkenG, § 43 Abs 1 MarkenG vom , § 158 Abs 3 MarkenG, § 158 Abs 4 MarkenG, § 158 Abs 5 MarkenG, § 26 MarkenG vom

Markenbeschwerdeverfahren – "RIAS (Wort-Bild-Marke)/1. RIAS-Jugendorchester/2. RIAS BERLIN/3. RIAS/4. RIAS Berlin Kommission (geschäftliche Bezeichnung)/5. RIAS KAMMERCHOR (Wort-Bild-Marke)" – Einrede mangelnder Benutzung – Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung - abweichende Benutzungsform – keine Änderung des kennzeichnenden Charakters der Marken – Waren- und Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft – teilweise unmittelbare klangliche Verwechslungsgefahr – keine Glaubhaftmachung der erhöhten Bekanntheit der Widerspruchsmarke "RIAS"

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2019:150419B27Wpat18.15.0

Fundstelle(n):
FAAAH-40247

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