Finanzierungszusammenhang bei Ablösung mehrerer zur Finanzierung einer gemischtgenutzten Immobilie aufgenommener Kredite durch
ein Folgedarlehen
Leitsatz
Werden die zur Finanzierung einer teils eigenen Wohnzwecken dienenden und im Übrigen vermieteten Immobilie aufgenommenen Kredite
durch ein neues Darlehen ersetzt, ändert dies am Werbungskostenabzug nichts. Der Finanzierungszusammenhang der ursprünglichen
Darlehen geht bei der Ablösung durch ein Folgedarlehen nicht verloren, so dass das neue Darlehen entsprechend den Anteilen
der abgelösten (für private Zwecke und zur Einkünfteerzielung verwendeten) Darlehen aufzuteilen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2020 S. 246 Nr. 4 EFG 2019 S. 1756 Nr. 21 EStB 2020 S. 187 Nr. 5 KÖSDI 2020 S. 21552 Nr. 1 IAAAH-40191
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