Keine Berücksichtigung
von Werbungskosten bei Einkünften einer KG aus Vermietung und Verpachtung
im Rahmen eines Mehrgenerationenprojekts bei lediglich kostendeckender
Miete
Leitsatz
Wird in einem Gesellschaftsvertrag, dessen Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich des Erwerbs eines
Wohnhausgrundstücks im Rahmen eines Mehrgenerationenprojekts ist,
bestimmt, dass die in den Projekt wohnenden Kommanditisten lediglich
einen monatlichen Beitrag zur Deckung des Kapitaldienstes und der
Bewirtschaftungskosten (Kostenmiete) zu leisten haben, so dass aus
den Mieteinnahmen der dauerhaft in dem Projekt wohnenden Kommanditisten
kein Überschuss der Mieteinnahmen über die Ausgaben bzw. Kosten
zu erwarten ist, so können bei der Ermittlung der Einkünfte der
KG aus Vermietung und Verpachtung die Werbungskosten nicht anteilig berücksichtigt
werden, da es insoweit an einer Einkünfterzielungsabsicht fehlt.
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 6 Nr. 13 DStRE 2020 S. 395 Nr. 7 EFG 2020 S. 843 Nr. 12 EStB 2020 S. 409 Nr. 10 DAAAH-40184
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