Einkommensteuer: Nennenswerte
Zweifel an der vertraglichen Kaufpreisaufteilung zwischen Gebäude,
Grund und Boden sowie Inventar
Leitsatz
1. Bei der
Prüfung, ob nennenswerte Zweifel an der vertraglichen Aufteilung
bestehen, sind ausschließlich die objektiven Begebenheiten maßgeblich.
2. Es sind die Bodenrichtwerte
heranzuziehen, die für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten,
auch wenn sie erst später beschlossen und veröffentlicht werden.
Ein subjektiver Maßstab ist insoweit nicht anzulegen, so dass es
ohne Bedeutung ist, ob die Vertragsparteien die Werte kannten oder
kennen konnten und ob sie davon ausgingen, den Bodenwert gewissenhaft
festgelegt zu haben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 6 Nr. 18 DStRE 2020 S. 585 Nr. 10 SAAAH-40179
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