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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 52/17 EFG 2020 S. 298 Nr. 4

Gesetze: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2; GewStG § 7 S 1; UmwStG § 24

Auflösung negativer Ergänzungsbilanzen, wenn ein Gesellschafter gegen Abfindung und unter Auflösung der für ihn spiegelbildlich gebildeten positiven Ergänzungsbilanz aus der Personengesellschaft ausscheidet

Leitsatz

Negative Ergänzungsbilanzen, die anlässlich des Eintritts eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft zur Vermeidung des Überspringens stiller Reserven und zum Zwecke der Buchwertfortführung für die Altgesellschafter gebildet worden waren, sind wieder aufzulösen, wenn der neu eingetretene Gesellschafter gegen Abfindung und unter Auflösung der für ihn spiegelbildlich gebildeten positiven Ergänzungsbilanz wieder aus der Gesellschaft ausscheidet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2020 S. 302 Nr. 6
DStR 2020 S. 6 Nr. 7
DStRE 2020 S. 262 Nr. 5
EFG 2020 S. 298 Nr. 4
EStB 2020 S. 185 Nr. 5
EStB 2021 S. 83 Nr. 2
KÖSDI 2020 S. 21634 Nr. 3
StuB-Bilanzreport Nr. 7/2020 S. 276
OAAAH-40176

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