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Geplantes BMF-Schreiben zur Behandlung von Leasingverträgen
Bislang [i] DStV online v. 6.1.2020 richtet sich die umsatzsteuerliche Frage „Lieferung“ oder „sonstige Leistung“ bei Leasingverträgen in der Regel nach der ertragsteuerlichen Würdigung. Damit könnte demnächst Schluss sein. Das BMF hat ein Entwurfsschreiben vorgelegt, nach dem umsatzsteuerlich neue Maßstäbe gelten würden. Der DStV weist in seiner Stellungnahme auf zu erwartende Praxisprobleme hin.
Alles [i]EuGH-Urteil v. 4.10.2017 - Rs. C-164/16, NWB KAAAG-59322 begann mit dem , „Mercedes Benz Financial Services UK Ltd“, NWB KAAAG-59322). In diesem klärt der EuGH, wann ein Leasingvertrag umsatzsteuerlich als Lieferung gilt. Die Unterscheidung ist deshalb bedeutend, weil die Qualifikation als Lieferung zur Folge hat, dass die Umsatzsteuer sofort in voller Höhe entsteht. Handelt es sich bei dem Vertrag hingegen um eine sonstige Leistung, entsteht die Umsatzsteuer erst mit den einzelnen Raten. S. 149
Für die [i]Voraussetzungen für LieferungQualifikation als Lieferung stellt der EuGH auf zwei Voraussetzungen ab:
Der Vertrag muss eine Klausel über den Eigentumsübergang vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer vorsehen. Es reicht aus, wenn für den Leasin...