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StuB 2/2020 S. 82

Umsatzsteuer | Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Zu Beginn des Jahres 2020 wird eine Wertgrenze für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr eingeführt. Zu einer Steuerfreistellung von Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr kommt es nunmehr erst ab einem Rechnungsbetrag von 50 € (§ 6 Abs. 3a UStG n. F.).

Für den nichtkommerziellen Reiseverkehr wird zum eine Wertgrenze für die Umsatzsteuerrückerstattung eingeführt (Art. 12 Nr. 6 JStG 2019). Damit werden Einkäufe erst ab einem Rechnungsbetrag über 50 € von der Umsatzsteuer befreit, so dass mit einer Verbesserung der Zollabfertigung und Entlastung der Infrastruktur an den Grenzen gerechnet wird.

Ein wesentliches Ziel bei der Einführung der Wertgrenze ist es, den papiergebundenen Verwaltungsaufwand an der Schweizer Grenze zu reduzieren. Hier ist es in den letzten Jahren zu...