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Technische Richtlinien des BSI ergänzt
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF in den Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems ergänzt ( NWB TAAAH-38327). Die Ergänzungen zu den Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des BSI veröffentlicht.