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NWB Nr. 1 vom Seite 33 Fach 26 Seite 3815

Die ordentliche Kündigung im Arbeitsrecht

von Rechtsanwalt Martin Schade, Herne

I. Einführung

1. Begriff

Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige rechtsgestaltende Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll. Die Rechtswirkung - hier die Beendigung des Arbeitsverhältnisses - tritt ohne weiteres Zutun des Empfängers automatisch ein. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kündigung wirksam ist. Die einzelnen Wirksamkeitsvoraussetzungen einer ordentlichen Kündigung werden nachfolgend unter Ziff. II skizziert.

2. Arten

Die Kündigung ist auf die sofortige (außerordentliche) oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist (ordentliche) eintretende Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet. Durch eine wirksame außerordentliche Kündigung, die einen Ausnahmefall darstellt, wird das Arbeitsverhältnis sofort als fristlos beendet. Die wirksame ordentliche Kündigung führt zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nach Ablauf der vorgeschriebenen Kündigungsfrist.

Von der Beendigungskündigung ist die Änderungskündigung zu unterscheiden. Diese kann auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewirken, ist jedoch mit dem Angebot auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnis...