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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 2019/18 U EFG 2020 S. 317 Nr. 4

Gesetze: UStG § 12 Abs. 1; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; UStG Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Nr. 52 Buchst. B; KN Pos. 8713; KN Pos. 9019; KN Upos. 9021 10

Ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von Gehwagen

Leitsatz

Die Lieferung von Gehwagen mit einer integrierten Sitzmöglichkeit, die dem Gehtraining und der Mobilisation von in der Bewegung beeinträchtigten Menschen (Bewegungstherapie) dienen und hauptsächlich zur Verwendung in geschlossenen Räumen bestimmt sind, unterliegt nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, da Gehwagen - anders als Rollstühle - nicht zur Beförderung von Behinderten bestimmt sind und sich ihre Funktion – anders als bei Gehilfe-Rollatoren – nicht auf den Ausgleich des für das Gehen erforderlichen Gleichgewichts beschränkt.

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 317 Nr. 4
VAAAH-39573

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