Pay-TV-Sportpaket als Werbungskosten eines Fußballtrainers – Nachweis der nahezu ausschließlichen beruflichen Nutzung – Erforderlichkeit
der Beweisvorsorge
Leitsatz
Die Aufwendungen für das Abonnement eines Pay-TV-Sportpakets sind als Werbungskosten bei den Einkünften eines Fußballtrainers
aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig, wenn er das Paket nahezu ausschließlich zu dem Zweck nutzt, aus dem gesamten Programmangebot
Erkenntnisse für seine berufliche Tätigkeit zu gewinnen (Folgeentscheidung zum , BStBl
II 2019, 376).
Der Nachweis der nahezu ausschließlichen beruflichen Nutzung setzt keine Beweisvorsorge durch die Fertigung schriftlicher
Notizen zu den analysierten Spielszenen voraus.
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 8 Nr. 5 DStRE 2020 S. 129 Nr. 3 EFG 2020 S. 90 Nr. 2 GStB 2020 S. 55 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 10/2020 S. 688 RAAAH-39570
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