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Betriebliche Sozialleistungen am Beispiel der Weihnachtsgratifikation
I. Allgemeines
Die betrieblichen Sozialleistungen stellen im heutigen Arbeitsleben einen wichtigen Bestandteil der Einkünfte der Arbeitnehmer (AN) aus ihrem Arbeitsverhältnis dar. Zu ihnen zählen die Urlaubsgratifikation und die Weihnachtsgratifikation als wohl bekannteste und häufigste Formen. Weitere Formen der betrieblichen Sozialleistungen sind z. B. die Jubiläumsgratifikationen oder Treueprämien.
Abzugrenzen von den sonstigen Gratifikationen ist die Jahresabschlußgratifikation. Hiermit werden die AN am Gewinn des Unternehmens, eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung beteiligt, wobei der persönliche Anteil des AN an diesem Gewinn unerheblich ist. Die von der Rechtsprechung für die Gratifikationen entwickelten Grundsätze sind jedoch auf die Jahresabschlußgratifikation in der Regel entsprechend anwendbar (Schaub, a. a. O., § 78 Rn. 5; AP Nr. 81 zu § 611 BGB Gratifikation).
Der Gratifikationsanspruch des AN kann auf einer Einzelvereinbarung, Betriebsübung oder Tarifvertrag beruhen (vgl. unten Ziff. III). Für Angestellte im öffentlichen Dienst ist er beispielsweise im Zuwendungstarifvertrag vom bzw. im Zuwendungs-Tarifvertra...BGBl I S. 3642