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Neuerungen durch das Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz
I. Allgemeines
Am hat der Bundesrat dem vom Bundestag am verabschiedeten Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz) zugestimmt. Das Gesetz ist am im BGBl 2000 I S. 333 verkündet worden und tritt am in Kraft. Mit dem Gesetz soll das Verfahren vor den Arbeitsgerichten beschleunigt werden. Angesichts der seit 1990 außerordentlich gestiegenen Geschäftsbelastung soll die Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichte durch Verfahrensvereinfachungen verbessert werden. Das gesetzgeberische Ziel soll durch folgende Änderungen erreicht werden:
Ausbau des Güteverfahrens,
Straffung des Verfahrens durch Ausbau der Rechte des Vorsitzenden zur Vorbereitung der Kammerverhandlung,
Anhebung der Berufungssumme,
Straffung des Beschlussverfahrens,
schnellere Entscheidung über die nachträgliche Zulassung verspätet erhobener Kündigungsschutzklagen und
Schriftformerfordernis für die Beendigungs- und Änderungskündigung, befristete Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge.