Einkommensteuergesetz Kommentar
5. Aufl. 2020
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§ 107 Anwendung der Abgabenordnung
A. Allgemeine Erläuterungen
1 Zur Entstehung und Entwicklung der Vorschrift, dem Anwendungszeitpunkt und dem Inkrafttreten wird auf die Ausführungen zu § 101 EStG (KKB/Hechtner, § 101 EStG) verwiesen. § 107 EStG wurde zusammen mit weiteren Normen für das System der Mobilitätsprämie (§§ 101 bis 109 EStG) mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. mit Wirkung für die VZ 2021 bis 2026 eingeführt.
2Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die Norm regelt, welche verfahrensrechtlichen Vorschriften der Abgabenordnung bei der Anwendung und Umsetzung der Mobilitätsprämie anzuwenden sind.
B. Systematische Kommentierung
3Die Mobilitätsprämie stellt eine eigenständige Subvention dar und ist damit nicht Teil der Einkommensteuer. Prämie und Zulagen fallen nicht von selbst in den Anwendungsbereich der AO. Hierzu bedarf es einer besonderen gesetzlichen Regelung. Diese findet sich in § 107 EStG, wonach auf die Mobilitätsprämie die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung mit Ausnahme des § 163 AO entsprechend anzuwenden sind. Die Regelung orientiert sich hierbei an anderen Regelwerken zu Prämien, wie z. B. das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung. Di...