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Die USt als Schadensersatzposition im Rahmen der Verkehrsunfallregulierung
Fiktive und konkrete Abrechnung bei Reparatur- und Totalschaden
Nach [i]Ebber, Schadensersatz im Umsatzsteuerrecht, infoCenter, NWB XAAAA-41717 einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte gegen den Schädiger einen zivilrechtlichen Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens. Dabei ist die Umsatzsteuer für einen geschädigten Privatkunden oder für einen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer nur dann eine ersatzfähige Schadensposition, wenn und soweit sie tatsächlich zur Schadensbeseitigung angefallen ist.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Der Schadensfall und seine Abwicklung in den Grundzügen
[i]Anspruchsgegner und -grundlagenDer Geschädigte kann gegen den Halter des Fahrzeugs, dessen Haftpflichtversicherung und gegen den Fahrer als Gesamtschuldner vorgehen oder sich nur einen der Genannten als Anspruchsgegner heraussuchen. Als Anspruchsgrundlagen kommen folgende Normen in Betracht: § 7 Abs. 1 StVG, § 18 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 2 BGB i. V. mit einem Schutzgesetz, wozu wichtige Vorschriften der StVO zählen. Sind deren Voraussetzungen erfüllt, wird dem Grunde nach Schadensersatz geschuldet (sog. Haftungsbegründung).
[i]Unfallschadensabwicklung i. d. R. in GeldDer Umfang der Pflicht zum Schadensersatz (sog. Haftungsausfüllung) wird durch die §§ 249 ff. BGB geregelt. Dabei ist bei der Unfallschadensabwicklung der Schadensersatz in Geld (§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB) anstelle der Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 BGB) der abs...