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Bilanzierung | Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG
Das BMF hat sich mit Schreiben v. zur Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG für Versorgungszusagen, die im Jahr des Übergangs auf neue Rechnungsgrundlagen erteilt werden, geäußert.
Mit Beschluss v. S. 76 - XI R 34/16 (NWB RAAAH-11877) hat der BFH entschieden, dass Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG für im Jahr der Veröffentlichung neuer Rechnungsgrundlagen vereinbarte Versorgungszusagen nicht nach § 6a Abs. 4 Satz 2 EStG zu verteilen sind. Das BMF schließt sich der Rechtsauffassung des BFH an und verfügt, dass die Grundsätze des Beschlusses über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden sind; Rz. 5 des (BStBl 2018 I S. 1107) wird daher neu gefasst.