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OLG Zweibrücken Beschluss v. - 5 U 58/19

Gesetze: BGB § 675; BGB § 280; BGB § 611

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Rechtsanwalt, der für den Eintritt der Verjährung eines werkvertraglichen Schadensersatzanspruches verantwortlich ist, schuldet seinem Mandanten im Wege der Rechtsanwaltshaftung die Erstattung der Netto-Schadensbeseitigungskosten, wenn bei ordnungsgemäßer Mandatsbearbeitung gegenüber dem Werkunternehmer ein entsprechender Titel noch vor der Rechtsprechungsänderung des Az. VII ZR 46/17) hätte erstritten werden können.

Fundstelle(n):
FAAAH-39172

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