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LSG Bayern Urteil v. - L 12 KA 21/18

Der Kläger begehrt für seine Jobsharing-Praxis bei der Berechnung des Regelleistungsvolumens für das Quartal 1/2016 die Gewährung eines 10%igen Aufschlags für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG-Zuschlag).

Fundstelle(n):
ZAAAH-39135

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