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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 SO 1832/18

Gesetze: SGB 12 § 53 Abs. 1; SGB 8 § 10 Abs. 4

Leitsatz

Leitsatz:

Kann ein an Diabetes mellitus Typ I erkrankter Jugendlicher seine Erkrankung ohne Unterstützung Erwachsener beobachten und behandeln, liegt keine wesentliche körperliche Behinderung vor. Behandelt der Jugendliche seine Diabetes-Erkrankung nicht entsprechend dem Therapieplan, ist hierdurch auch nicht die Annahme gerechtfertigt, dass eine wesentliche körperliche Behinderung droht. Sind Leistungen allein wegen einer wesentlichen seelischen Behinderung zu erbringen, verbleibt es bei der Leistungspflicht des Trägers der Jugendhilfe.

Fundstelle(n):
VAAAH-39132

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