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BBK 2/2020 S. 52

Buchführung | Hohe Haftstrafen für Vertrieb von Manipulationssoftware zur Kassenführung

Das LG Osnabrück hat zwei Brüder zu Haftstrafen von 7 1/2 sowie 3 1/2 Jahren wegen gewerbsmäßiger Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Fälschung technischer Aufzeichnungen verurteilt. Die beiden Brüder hatten über ihr Gelsenkirchener Unternehmen Manipulationssoftware für elektronische Kassen vertrieben.

Die [i]Manipulationssoftware passte die Umsätze nachträglich an Kassensoftware enthielt eine versteckte Programmdatei, mit deren Hilfe die Tagesumsätze nachträglich verringert werden konnten. Die Aktivierung erfolgte durch einen Code oder durch einen speziellen USB-Stick. Nach erfolgter Manipulation wurden die verbleibenden Umsatzdaten angepasst und die Manipulationen gelöscht, so dass die Manipulation kaum entdeckt werden konnte. Außerdem befand sich in der Software eine Dokumentation, die den Außenprüfern die ordnungsgemäße Funktion der Kassensoft...