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IDW FAB: Modulentwürfe zur Leasingbilanzierung nach IFRS 16
I. Einführung
Am hat der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) insgesamt drei Modulentwürfe zur Leasingbilanzierung nach IFRS 16 verabschiedet, die den Regelungskanon der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: IDW-Modulverlautbarung (IDW RS HFA 50) erweitern sollen. Gegenstand des Modulentwurfs IFRS 16 – M1 sind Erbbaurechtsverträge nach dem deutschen Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) und deren Einordnung in den Anwendungsbereich von IFRS 16. Durch den Modulentwurf IFRS 16 – M2 wird die Überlassung von Firmenwagen an Mitarbeiter untersucht, die sich im Spannungsfeld zwischen IFRS 16 und IAS 19 bewegt. Der dritte Modulentwurf IFRS 16 – M3 betrachtet schließlich die Bilanzierung sog. Mieterdarlehen aus Immobilienleasingverträgen. Die Kommentierungsfrist zu den drei Verlautbarungen endet am . Im Folgenden wird die Arbeit des IDW FAB in Gestalt der drei Modulentwürfe vorgestellt.
II. IDW RS HFA 50: Modulentwurf IFRS 16 – M1 (Erbbaurechtsverträge)
Auf der Grundlage von Erbbaurechtsverträgen kann dem Erbbauberechtigten das veräußerliche und vererbliche Recht vermittelt werden, auf dem zugrunde liegenden Grund und Boden ein Gebäude zu errichten. Nach Erlöschen des Erbbaurechts, welches in der Praxis häu...