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Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Aufgabe des Anteils an einer Mitunternehmerschaft; Gewerbeertrag bei Wegfall eines negativen Kapitalkontos
(1) Zum Gewerbeertrag einer Personengesellschaft gehört nach § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG auch der Gewinn eines Fiskalerben aus der Aufgabe des von einer verstorbenen natürlichen Person ererbten Mitunternehmeranteils. (2) Der durch den Wegfall eines negativen Kapitalkontos, das der ohne Abfindung ausscheidende Kommanditist nicht ausgleichen muss, entstehende Aufgabegewinn wird durch gleich hohe Verluste der verbleibenden Gesellschafter, auf die das negative Kapitalkonto des Ausgeschiedenen zu verteilen ist, betragsmäßig ausgeglichen mit der Folge, dass der Gewerbeertrag der Personengesellschaft rechnerisch unberührt bleibt (Bezug: § 5 Abs. 1 Satz 3, § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1, § 16, § 52 Abs. 24 Sätze 3, 4 EStG; § 45 Abs. 1 Satz 1 AO).
(1) Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte...