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Endgültige Einnahmelosigkeit einer Kapitalbeteiligung als rückwirkendes Ereignis
BFH äußert sich zur Anwendung des Teilabzugsverbots
[i]v. Wedelstädt, Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden wegen rückwirkender Ereignisse, infoCenter, NWB SAAAA-57029 Die endgültige Einnahmelosigkeit wirkt als rückwirkendes Ereignis auf die Anwendbarkeit des Teilabzugsverbots in einem vergangenen Jahr (im Besprechungsfall: 2009) zurück. Sie führt allerdings nicht dazu, dass deshalb auch § 3c Abs. 2 Satz 2 (jetzt Satz 7) EStG i.d.F. des JStG 2010 vom (mit Anwendbarkeit ab Veranlagungszeitraum 2011) zum Zeitpunkt der Endgültigkeit der Einnahmelosigkeit auf entsprechende vorangegangene Zeiträume (hier: Veranlagungszeitraum 2009) rückwirkend anzuwenden wäre (, NWB RAAAH-37574).
I. § 3c Abs. 2 EStG in der bis zum Veranlagungszeitraum 2010 geltenden Fassung
[i]Erwerbsaufwand in vollem Umfang abziehbarNach § 3c Abs. 2 EStG in der bis einschließlich Veranlagungszeitraum (VZ) 2010 noch anzuwendenden Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom (BGBl. 2007 I S. 1912) dürfen (u. a.) Betriebsvermögensminderungen oder Betriebsausgaben, die mit den dem § 3 Nr. 40 EStG zugrunde liegenden Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, unabhängig davon, in welchem VZ die Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen anfallen, bei der Ermittlung der Einkünfte nur zu 60 % abgezogen werden. Fallen keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnah...