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Erbschaftsbesteuerung von Familienheimen
Übertragung einer Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt lässt Erbschaftsteuerbefreiung nachträglich entfallen
[i]Krause/Grootens, Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs und Berechnung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, Grundlagen, NWB UAAAE-64192 Der Gesetzgeber gewährt Eheleuten bzw. der überlebenden Lebenspartnerin/dem überlebenden Lebenspartner eine vollständige Befreiung von der Erbschaftsteuer für den Erwerb eines Familienheims bei einem Erwerb von Todes wegen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG. Voraussetzung ist, dass die Immobilie auch nach dem Tod weiterhin als Familienheim genutzt wird, und zwar (grundsätzlich) für die Dauer von zehn Jahren. Die Steuerbefreiung kann nachträglich entfallen, wenn die Nutzung als Familienheim vor Ablauf von zehn Jahren aufgegeben wird, also die Behaltensfrist nicht eingehalten wird. Der BFH hatte sich nun mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Behaltensfrist auch dann eingehalten wird, wenn die Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt innerhalb der Zehnjahresfrist veräußert wird (, NWB OAAAH-36175).
I. Unentgeltliche Weitergabe eines Familienheims an ein Kind
[i]SachverhaltIm Streitfall hatte die Klägerin ihren 2013 verstorbenen Ehemann allein beerbt. Zum Nachlass zählte auch der hälftige Miteigentumsanteil an einem Einfamilienhaus, das die Eheleute zuvor selbst bewohnt hatten. Seit dem Tod ihres Ehemanns lebt die Klägerin dort allein. Für den Erwerb des (halben) Familien...