Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
2. Aufl. 2019
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Kapitel 7
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7. | Absatz | |||
7.1 | Austauschprozesse | |||
7.2 | Märkte | |||
7.2.1 | Marktstrukturen | |||
7.2.2 | Kaufentscheidungen | |||
7.2.2.1 | Konsumentenentscheidungen | |||
7.2.2.2 | Familienentscheidungen | |||
7.2.3 | Marktsegmentierung | |||
7.2.4 | Marktposition | |||
7.3 | Marktforschung | |||
7.3.1 | Begriff | |||
7.3.2 | Marktforschungsprozess | |||
7.4 | Marketing-Instrumente | |||
7.4.1 | Produkt- und Sortimentspolitik | |||
7.4.2 | Preis- und Konditionenpolitik | |||
7.4.3 | Kommunikationspolitik | |||
7.4.4 | DistributionspolitikS. 184 |
7. Absatz
7.1 Austauschprozesse
[i]Austauschprozesse
Der Verkauf erstellter Güter und Leistungen im Unternehmen wird als Absatz bezeichnet. Im Grunde handelt es sich hierbei um Austauschprozesse zwischen mindestens zwei Parteien. Die Tauschobjekte besitzen einen Wert. Ein solcher austauschbarer Wert kann in Gütern, Dienstleistungen, Geld oder Goodwill bestehen. Wird der potenzielle Austausch realisiert, so findet eine Transaktion statt. Diese besteht in dem Übereinkommen zweier oder mehrerer Parteien über die Verwendung, den Besitz oder die Übertragung von Ressourcen (vgl. Kotler/Keller/Opresnik, 2017, S. 14 f.). Mögliche Transaktionen mit unterschiedlichen Inhalten stellt Abbildung 76 dar.
Ein Unternehmen sichert sich durch Austauschprozesse mit Marktpartnern auf dem Beschaffungsmarkt (auch Arbeits- un...