Kindergeld für verheiratetes behindertes Kind - Anrechnung der
Einkünfte und Bezüge beim Bezug von SGB II - Leistungen und u.a.
einer Erwerbsminderungsrente
Leitsatz
Zur Anrechnung von Einkünften und Bezügen bei einem verheirateten behinderten Kind: Werden beim Bezug von Leistungen nach
dem SGB II die Einkünfte beider Ehegatten jeweils hälftig zur Ermittlung der den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft zustehenden
Sozialleistungen angesetzt, sind diese bei verfassungskonformer Auslegung auch kindergeldrechtlich nur im entsprechenden Umfang
als für den Unterhalt zur Verfügung stehend anzusetzen.
Fundstelle(n): HAAAH-38665
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