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BFH  - II R 38/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 181 Abs 5 S 2, AO § 171 Abs 3a, BewG § 25, BewG § 132 Abs 1

Rechtsfrage

Nachholung des Hinweises gem. § 181 Abs. 5 Satz 2 AO nur bis zur Festsetzungsverjährung der Folgesteuer?

Kann ein zunächst in einem Grundlagenbescheid unterbliebener Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO nachgeholt werden, wenn der die Nachholung enthaltende Änderungsbescheid in einem späteren Jahr ergeht als der Ausgangsbescheid und zwischenzeitlich hinsichtlich der Folgesteuern Festsetzungsverjährung eingetreten ist?

Einheitswert; Festsetzungsverjährung; Fortschreibung; Zurechnungsfortschreibung

Fundstelle(n):
PAAAH-38483

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