Zurechnung von Einkünften bei Verschleierung des eigenen kriminellen Handelns durch Zwischenschaltung einer juristischen Person?
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Nach welchen Maßstäben erfolgt eine Zurechnung von gewerblichen Einkünften in Fallkonstellationen, in denen durch Zwischenschaltung einer juristischen Person eigenes kriminelles Handeln verschleiert wird, um dem Anlagebetrug dienenden Geschäften einen seriösen Anstrich zu verleihen?
(Verfahrensfehler: Verstoß gegen die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, gegen die Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens, gegen Denk- und Erfahrungssätze)
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
LAAAH-38467