Arbeitshilfe - Stand: 20.12.2022

Antrag nach § 32d Abs. 2 EStG kann auch noch nach Abgabe der Steuererklärung gestellt werden

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1. Ist die Vorschrift des § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG dahingehend auszulegen, dass das Wahlrecht auf die Tarifbesteuerung - hier für in Zusammenhang mit Kapitaleinkünften stehenden Werbungskosten - dann noch nachträglich ausgeübt werden kann, wenn die Werbungskosten zunächst fälschlicherweise einer anderen Einkunftsart zugeordnet worden sind?

2. Sind die in den Büchern eines Darlehensschuldners gutgeschriebenen Darlehenszinsen dem Darlehensgläubiger zugeflossen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
WAAAH-38459