Arbeitshilfe - Stand: 20.02.2023

Zur Anwendung von § 3 Nr. 11 EStG: Honorar- und Sachkostenzahlungen, die eine staatlich anerkannte Jugend- und Heimerzieherin für die Betreuung von Jugendlichen von einem Jugendwerk erhält

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Fallen Honorar- und Sachkostenzahlungen, die eine staatlich anerkannte Jugend- und Heimerzieherin für die Betreuung von Jugendlichen von einem Jugendwerk erhält, unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 11 EStG oder handelt es sich um steuerpflichtige Einnahmen im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
MAAAH-38458