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BMF , IWB 24/2019 S. 964

BMF | Referentenentwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht

Am ist der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG-RefE) veröffentlicht worden. Die 109 Seiten sehen erhebliche Anpassungen des Unternehmenssteuerrechts vor. Betroffen sind neben dem Außensteuergesetz u. a. auch das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz und die Abgabenordnung. Die Umsetzung der EU-Vorgaben durch die Richtlinie (EU) 2016/1164 führt zu neuen Regelungen, z. B. hinsichtlich der Hinzurechnungsbesteuerung, Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung, hybrider Gestaltungen und der Verrechnungspreise. Der § 1 AStG-RefE soll quasi erneuert und durch einen § 1a AStG-RefE (Finanzierungsbeziehungen) und einen § 1b AStG-RefE (Preisanpassungsklausel) ergänzt werden. Für Vorabverständigungsverfahren soll es durch § 89a AO-RefE erstmals eine gesetzliche Verankerung geben.